Gemäß Artikel 1, Absätze 125 – 129 des Gesetzes vom 04.08.2017, Nr. 124 haben Vereine die Pflicht der Veröffentlichung von Beiträgen , welche sie im Vorjahr von öffentlichen Körperschaften erhalten haben, wenn deren Höhe insgesamt 10.000,00 Euro überschreitet.
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2020:
- Stadtgemeinde Bruneck – Ordentlicher Beitrag – 4.800,00 Euro
- Stadtgemeinde Bruneck – Investitionsbeitrag für den Ankauf von Musikinstrumenten – 4.400,00 Euro
- E.B.N.R. Reischach – Jährlicher Beitrag – 5.000,00 Euro
2019:
- Stadtgemeinde Bruneck – Ordentlicher Beitrag – 4.800,00 Euro
- Stadtgemeinde Bruneck – Investitionsbeitrag für den Ankauf von Trachtenschuhen – 1.900,00 Euro
- E.B.N.R. Reischach – Jährlicher Beitrag – 4.100,00 Euro
- E.B.N.R. Reischach – Sonderbeitrag für Filmaufnahmen – 500,00 Euro